Elektronische Rechnung 2026 in Frankreich: der komplette Leitfaden für Selbstständige und Kleinunternehmen
Die elektronische Rechnung wird für alle französischen Unternehmen Pflicht. Hier finden Sie den offiziellen Zeitplan, was sich für Selbstständige konkret ändert und wie Sie ganz einfach konform werden — direkt von Ihrem Smartphone aus.
Der gesetzliche Zeitplan der elektronischen Rechnungsstellung
Die Reform wird von der DGFiP (der französischen Finanzverwaltung) getragen. Sie macht die E-Rechnung zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich zur Pflicht — in zwei großen Etappen.
- 1. September 2026 Empfang — Alle Unternehmen
Jedes in Frankreich ansässige, mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen muss in der Lage sein, seine Lieferantenrechnungen im elektronischen Format zu empfangen — ohne Ausnahme nach Unternehmensgröße. Parallel dazu müssen Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) beginnen, ihre Rechnungen elektronisch auszustellen.
- 1. September 2027 Ausstellung — KMU, Kleinst- und Micro-Unternehmen
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsausstellung wird auf KMU, Kleinstunternehmen, Selbstständige und Micro-Entrepreneurs ausgeweitet. Ab diesem Datum stellt das gesamte Wirtschaftsgefüge um.
Die genannten Daten entsprechen dem von der DGFiP zum Zeitpunkt der Erstellung festgelegten Zeitplan. Der Empfang betrifft alle Unternehmen ab 2026; die Ausstellungspflicht folgt je nach Unternehmensgröße gestaffelt bis 2027.
Wer ist betroffen? (in der Praxis: alle)
Die Pflicht gilt für alle in Frankreich ansässigen, mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen und ihre inländischen Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B). Dazu gehören:
- Selbstständige, Freelancer und freie Berufe
- Micro-Entrepreneurs und Auto-Entrepreneurs, auch mit MwSt.-Befreiung (Artikel 293 B)
- Kleinstunternehmen, KMU, mittelgroße Unternehmen (ETI) und Großunternehmen
Der Fall der Auto-Entrepreneurs mit MwSt.-Befreiung kommt häufig auf: Keine MwSt. zu berechnen bedeutet nicht, außerhalb des Anwendungsbereichs zu stehen. Sie sind mehrwertsteuerpflichtig und damit betroffen — ab 2026 für den Empfang, ab 2027 für die Ausstellung.
Was sich für Selbstständige konkret ändert
Heute verschicken viele Selbstständige ein PDF per E-Mail. Künftig reicht das zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen nicht mehr: Die Rechnung muss in einem strukturierten Format erstellt werden, über eine Plattform laufen und über das nationale Netzwerk übermittelt werden.
Vorher
Word-/PDF-Rechnung als E-Mail-Anhang, vom Kunden manuell neu erfasst.
Nachher
Strukturierte elektronische Rechnung, über eine Plattform ausgestellt und empfangen, mit Statusverfolgung und Datenübermittlung an die Verwaltung.
Konkret brauchen Sie eine Lösung, die Ihre Lieferantenrechnungen empfangen (ab 2026) und anschließend Ihre eigenen Rechnungen ausstellen kann (2027). Genau das ist die Rolle einer App wie SoloFlow.
PPF, zugelassene Plattformen, Peppol: So funktioniert es
Drei Bausteine strukturieren die Reform. Sie müssen kein Experte sein: Ihre Plattform kümmert sich um die technischen Details.
- Das PPF (Portail Public de Facturation)
- Das zentrale Verzeichnis der Reform, verwaltet vom französischen Staat. Es erfasst die Unternehmen und bündelt die an die Verwaltung übermittelten Rechnungsdaten.
- Die zugelassenen Plattformen (Plateformes Agréées, PA)
- Die von der Verwaltung registrierten Betreiber, die berechtigt sind, Ihre Rechnungen auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen (früher „PDP“ genannt). Jedes Unternehmen wählt eine davon. SoloFlow stützt sich auf A-Cube, seit Juni 2026 zugelassene Plattform.
- Das Peppol-Netzwerk
- Der europäische Austauschstandard, über den die Plattformen miteinander kommunizieren — auch international. Es ist das „Netzwerk“, über das die elektronischen Rechnungen laufen.
Wie SoloFlow Sie konform macht
SoloFlow ist ein mobiles Mini-ERP für Selbstständige. Es deckt die Pflicht 2026 ab — ohne Buchhaltungssoftware und ohne Computer:
- Mobile App für iOS und Android (plus Web-Zugang) — Ihre Rechnungen in der Hosentasche, auch offline
- Empfang elektronischer Rechnungen bis zum 31. Dezember 2026 kostenlos, um dem Stichtag ohne Kosten zuvorzukommen
- Ausstellung von Peppol-Rechnungen mit dem Pro-Plan (9,99 €/Monat), über A-Cube, zugelassene Plattform
- Französische Pflichtangaben automatisch generiert (MwSt.-Befreiung Art. 293 B, Verzugszinsen, SIRET, MwSt.-Regime)
- Rechnungen, Angebote und Gutschriften, Kontakte (CRM), Aufgaben und Kalender in einer einzigen App
- Benutzeroberfläche in 10 Sprachen verfügbar
Sie möchten die Tarife vergleichen? Sehen Sie sich die Preisübersicht oder die vollständige Liste der Funktionen an.
Kommen Sie der Pflicht 2026 zuvor — kostenlos
Installieren Sie SoloFlow, empfangen Sie Ihre elektronischen Rechnungen schon heute und seien Sie am Stichtag bereit. Ohne Kreditkarte, ohne Verpflichtung.
Häufige Fragen
Bin ich betroffen, wenn ich Auto-Entrepreneur mit MwSt.-Befreiung bin?
Ja. Die MwSt.-Befreiung (Artikel 293 B des französischen Steuergesetzbuchs CGI) entbindet nicht von der Pflicht. Ein Micro-Entrepreneur bleibt mehrwertsteuerpflichtig: Sie müssen ab dem 1. September 2026 elektronische Rechnungen empfangen können und sie ab dem 1. September 2027 ausstellen.
Ab wann muss ich eine elektronische Rechnung empfangen können?
Ab dem 1. September 2026 müssen alle in Frankreich ansässigen, mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in der Lage sein, ihre Lieferantenrechnungen im elektronischen Format zu empfangen, unabhängig von ihrer Größe — einschließlich Kleinst- und Micro-Unternehmen.
Wann muss ich meine Rechnungen im elektronischen Format ausstellen?
Gemäß dem von der DGFiP festgelegten Zeitplan: ab dem 1. September 2026 für Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI), und ab dem 1. September 2027 für KMU, Kleinst- und Micro-Unternehmen.
Kann ich weiterhin ein einfaches PDF per E-Mail verschicken?
Nein, nicht mehr zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen in Frankreich. Ein per E-Mail verschicktes PDF ist keine elektronische Rechnung im Sinne der Reform. Die Rechnung muss in einem strukturierten Format über eine Plattform (eine zugelassene Plattform) laufen und dann über das Netzwerk übermittelt werden. Einem Privatkunden können Sie weiterhin ein lesbares PDF übergeben.
Was ist eine Plateforme Agréée (PA)?
Das ist ein von der Steuerverwaltung registrierter Betreiber, der berechtigt ist, elektronische Rechnungen im Auftrag der Unternehmen auszustellen, zu übermitteln und zu empfangen (die zugelassenen Plattformen hießen früher „Plateformes de Dématérialisation Partenaires“, PDP). Jedes Unternehmen wählt seine Plattform; SoloFlow stützt sich auf A-Cube, seit Juni 2026 zugelassene Plattform.
Was ist Peppol und was hat es mit der französischen Reform zu tun?
Peppol ist das standardisierte europäische Netzwerk, über das Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen zwischen verschiedenen Plattformen austauschen können — ähnlich dem Netzwerk, das die Banken verbindet. In Frankreich laufen die Rechnungen über die zugelassenen Plattformen und werden vom Portail Public de Facturation (PPF), dem zentralen Verzeichnis der Reform, gebündelt.
Was kostet die Konformität mit SoloFlow?
Der Empfang Ihrer elektronischen Rechnungen ist bis zum 31. Dezember 2026 kostenlos, damit Sie dem Stichtag ohne Kosten zuvorkommen. Die Ausstellung von Rechnungen über Peppol ist im Pro-Plan für 9,99 €/Monat enthalten. Sie können kostenlos starten, ohne Kreditkarte.
Brauche ich einen Computer oder eine Buchhaltungssoftware?
Nein. SoloFlow läuft auf iOS und Android (und im Web) und ermöglicht es, Ihre Peppol-Rechnungen direkt vom Smartphone aus zu erstellen, zu versenden und zu empfangen — auch offline. Keine Desktop-Buchhaltungssoftware erforderlich.
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